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Insidergeschäft – AktienLAB.de
Kapitalanlage-Lexikon

Insidergeschäft

Ein Insidergeschäft bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren durch eine Person, die über privilegierte Informationen verfügt, die sie zu einem Zeitpunkt erhalten hat, an dem diese Informationen noch nicht öffentlich bekannt sind. Es handelt sich im Wesentlichen um den Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren auf Basis von vertraulichen Informationen, die außerhalb der breiten Öffentlichkeit liegen.

Insidergeschäfte sind in den meisten Ländern illegal, da sie als Missbrauch von privilegierten Informationen betrachtet werden. Solche Geschäfte können zu einer unfairen Bereicherung führen, da die Insider aufgrund ihres Wissens über bevorstehende Ereignisse oder Entwicklungen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern haben.

Die Gesetze und Vorschriften bezüglich Insiderhandels variieren von Land zu Land, aber im Allgemeinen verbieten sie Insidern den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf der Grundlage von nicht öffentlichen Informationen, die einen erheblichen Einfluss auf den Preis oder Wert der Wertpapiere haben könnten. Insidern wird auch oft untersagt, solche Informationen an andere weiterzugeben oder diese zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Die Börsenaufsichtsbehörden und andere Regulierungsbehörden überwachen den Insiderhandel und verfolgen Verdachtsfälle von Insidergeschäften. Insidern, die gegen die Gesetze verstoßen, drohen rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, Haftstrafen oder berufliche Sanktionen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Finanzmarkt fair und transparent bleibt und das Vertrauen der Anleger gewahrt wird.

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Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Anlageberatung darstellen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigenen Recherchen durchführen und sich von einem qualifizierten Anlageberater beraten lassen, bevor Sie Anlageentscheidungen treffen.

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