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Directors’ Dealings – AktienLAB.de
Kapitalanlage-Lexikon

Directors’ Dealings

Directors’ Dealings, auch bezeichnet als Directors’ Trades oder Meldepflichtige Geschäfte von Führungskräften, beziehen sich auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten, die von leitenden Angestellten (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) eines Unternehmens mit den Aktien oder anderen Wertpapieren des eigenen Unternehmens getätigt werden.

Gesetzliche Grundlage:
In Deutschland ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Directors’ Dealings in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) geregelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung dieser Verordnung.

Ziel der Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung von Directors’ Dealings dient der Transparenz und Vermeidung von Insiderhandel. Anleger sollen dadurch die Möglichkeit haben, mögliche Interessenkonflikte von Führungskräften zu erkennen und ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage aller relevanten Informationen zu treffen.

Welche Geschäfte müssen gemeldet werden?

  • Käufe und Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens
  • Erwerb oder Veräußerung von Aktienoptionen, Wandelanleihen oder anderen derivativen Finanzinstrumenten, die sich auf die Aktien des eigenen Unternehmens beziehen
  • Short-Positionen in den Aktien des eigenen Unternehmens

Meldefristen:
Die Geschäfte müssen innerhalb von drei Geschäftstagen nach ihrem Ausführungstag gemeldet werden. Die Veröffentlichung erfolgt anschließend durch das emittierende Unternehmen.

Wo finde ich Informationen zu Directors’ Dealings?

  • Websites der Unternehmen: Viele Unternehmen veröffentlichen die Directors’ Dealings auf ihrer Investor Relations-Website.
  • Datenbanken: Die BaFin stellt auf ihrer Webseite eine Datenbank
  • Finanzportale: Einige Finanzportale bieten ebenfalls Informationen zu Directors’ Dealings an.

Wichtig zu beachten:
Directors’ Dealings sind kein automatischer Indikator für die zukünftige Kursentwicklung der Aktie.
Es ist ratsam, die Directors’ Dealings im Zusammenhang mit anderen Fundamentaldaten und Nachrichten des Unternehmens zu betrachten.

Directors’ Dealings und Insidertransaktionen

Directors’ Dealings sind zwar Geschäfte von Unternehmensinsidern mit den Wertpapieren des eigenen Unternehmens, aber sie werden nicht automatisch als Insiderhandel eingestuft.

Hier ist der entscheidende Unterschied:

  • Directors’ Dealings: Legal und transparent. Führungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Transaktionen mit den Aktien des eigenen Unternehmens zu melden. Dies dient der Transparenz des Marktes.
  • Insiderhandel: Illegal und strafbar. Insiderhandel nutzt kursrelevante, nicht-öffentliche Informationen für eigene oder fremde Anlagegeschäfte. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Warum sind Directors’ Dealings keine automatischen Insidergeschäfte?

  • Transparenzpflicht: Die Meldepflicht sorgt dafür, dass die Informationen über die getätigten Geschäfte öffentlich zugänglich sind. Anleger können diese Informationen einsehen und in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen.
  • Legale Informationsquelle: Führungskräfte haben in ihrer Position oft Zugang zu vertraulichen Informationen. Solange sie ihre Geschäfte auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen tätigen, ist dies legal.

Dennoch können Directors’ Dealings Hinweise auf Insiderhandel geben.

  • Ungewöhnliches Handelsvolumen: Kaufen oder verkaufen Führungskräfte plötzlich und in großem Umfang Aktien, könnte dies auf Insiderwissen hindeuten.
  • Kursrelevante Ereignisse kurz vor oder nach dem Handel: Treten kurz vor oder nach den Directors’ Dealings kursrelevante Nachrichten auf, die für die Öffentlichkeit noch nicht bekannt waren, könnte dies ein Vergehen sein.

Haben Directors’ Dealings einen Einfluss auf den Aktienkurs?

Ob Directors’ Dealings einen Einfluss auf den Aktienkurs haben, ist nicht eindeutig zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Art des Geschäfts:

  • Käufe: Käufe von Aktien durch Führungskräfte können als Zeichen des Vertrauens in die Zukunft des Unternehmens interpretiert werden und den Kurs positiv beeinflussen.
  • Verkäufe: Verkäufe hingegen können als Zeichen von Misstrauen interpretiert werden und den Kurs negativ beeinflussen.

Umfang des Geschäfts:
Große Transaktionen: Große Transaktionen, insbesondere von mehreren Führungskräften gleichzeitig, können den Kurs stärker beeinflussen als kleine Transaktionen.

Marktsituation:
Volatile Märkte: In volatilen Märkten können Directors’ Dealings eine größere Wirkung auf den Kurs haben als in stabilen Märkten.

Allgemeine Nachrichtenlage:

  • Positive Nachrichten: Positive Nachrichten über das Unternehmen können den Kursanstieg durch Directors’ Dealings verstärken.
  • Negative Nachrichten: Negative Nachrichten können den Kursrückgang durch Directors’ Dealings verstärken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Directors’ Dealings einen Einfluss auf den Aktienkurs haben können, aber dies ist nicht immer der Fall.

Zusätzliche Hinweise:
Es ist wichtig, die Quelle der Informationen zu prüfen. Die Meldungen über Directors’ Dealings sollten auf der Website des Unternehmens oder in einer offiziellen Datenbank veröffentlicht werden.
Anleger sollten sich nicht blind auf die Entscheidungen von Führungskräften verlassen. Es ist wichtig, die eigene Analyse durchzuführen und fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.

Beobachtung von Directors’ Dealings:
Anleger nutzen Directors’ Dealings manchmal als Indikator für das Vertrauen der Führungskräfte in das Unternehmen. Wenn Führungskräfte Aktien kaufen, kann dies als Vertrauensbeweis gesehen werden.

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Wichtiger Hinweis:

AktienLAB

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Anlageberatung darstellen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigenen Recherchen durchführen und sich von einem qualifizierten Anlageberater beraten lassen, bevor Sie Anlageentscheidungen treffen.

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