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virtuelle Hauptversammlung – AktienLAB.de
Kapitalanlage-Lexikon

virtuelle Hauptversammlung

Eine virtuelle Hauptversammlung (auch Online-Hauptversammlung oder digitale Hauptversammlung genannt) ist eine Form der Aktionärsversammlung, bei der die Teilnehmer online über das Internet teilnehmen können, anstatt physisch an einem bestimmten Ort zusammenzukommen. Traditionell finden Hauptversammlungen in einem Veranstaltungsort statt, bei dem Aktionäre persönlich anwesend sein müssen, um abzustimmen und Fragen zu stellen.

Bei einer virtuellen Hauptversammlung wird die Veranstaltung stattdessen über eine spezielle Online-Plattform durchgeführt. Die Aktionäre können sich von ihrem eigenen Standort aus über das Internet einloggen und die Versammlung live verfolgen. Dies ermöglicht es den Aktionären, über ihren Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone teilzunehmen.

Während einer virtuellen Hauptversammlung können die Aktionäre in der Regel dieselben Aktionen durchführen wie bei einer physischen Hauptversammlung. Dazu gehören das Abstimmen über Beschlussvorlagen, das Stellen von Fragen an das Management und das Verfolgen von Präsentationen und Berichten.

Die Vorteile einer virtuellen Hauptversammlung liegen in ihrer Flexibilität und Zugänglichkeit. Aktionäre können bequem von überall auf der Welt aus teilnehmen, ohne Reisekosten oder Zeit aufwenden zu müssen. Es kann auch die Beteiligung erhöhen, da es für Aktionäre einfacher ist, an der Versammlung teilzunehmen, insbesondere für diejenigen, die aufgrund von Entfernungen oder anderen Verpflichtungen normalerweise nicht persönlich teilnehmen könnten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung je nach Land und Unternehmen unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften unterliegt. Die Aktionäre erhalten normalerweise vor der Veranstaltung spezifische Informationen und Anweisungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.

Die virtuelle Hauptversammlung ist eine Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung und wurde in Deutschland im Jahr 2022 eingeführt. Dazu wurden die neuen §§118a und 130a in das deutsche Aktiengesetz aufgenommen.

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